…ist Homosexualität. Ein unbescholtener Internetsurfer mag sich wundern, was an Homosexualität eine Streitfrage sein kann und wer Dol etwas von innen kennt, wird die Augen rollen angesichts der teilweise polemischen Schärfe, die der Streit regelmäßig annimmt. Doch das Thema selbst ist komplexer als beide ahnen.
Ein Aspekt dieses Streites ist die Religions- und Meinungsfreiheit. Konkret: Darf ein Christ sagen, dass in seinen Augen homosexuelle Praktiken eine Sünde ist? In den Augen homosexueller Aktivisten ist dies nicht erlaubt, denn sie meinen, darin den Versuch zu erkennen, Homosexuelle moralisch zu entwerten und damit den Grund zu legen, sie als Bürger zweiter Klasse zu behandeln oder noch schlimmer gegen sie vorzugehen. Als liberale Partei kann die Bürgerliche Allianz keinen Unterschied zwischen der Einschränkung der Religions- und Meinungsfreiheit und der Einschränkung der persönlichen Freiheit sehen. Beides sind hohe Güter, die gleichermaßen gewahrt werden müssen. Weder kann ein religiöser Glaube Gewalt gegen andere rechtfertigen noch können subjektive Ängste die Einschränkung der Glaubensfreiheit rechtfertigen. Dieser Aspekt berührt auch die Vertragsfreiheit, weshalb die BA neben dem Antidiskriminierungsgesetz auch jede andere Form von Antidiskriminierungsgesetzgebung ablehnt.
Mitunter wird der BA von homosexuellen Scharfmachern vorgeworfen, sie würde die Wiedereinführung des Schwulenparagraphen ($ 175 ) oder gar die Einführung der Todesstrafe für Homosexuelle fordern. Dies war aber schon immer falsch. Die Bürgerliche Allianz ist vielmehr der Auffassung, dass der Staat im Schlafzimmer seiner Bürger nichts zu suchen hat und dass, was zwei Erwachsene bei beiderseitigem Einverständnis miteinander machen, diese allein etwas angeht.
Anders sieht freilich die Lage aus, wenn die Sexualität den privaten Rahmen verlässt und in den öffentlichen Raum drängt. Dann können jene, die ihre Sexualität in die Öffentlichkeit tragen, nicht von jenen, die mit ihnen politisch nicht übereinstimmen, die Zurückhaltung verlangen, die sie zurecht für ihre Privatsphäre einfordern. Dies käme einem Maulkorb und einem Diskussionsverbot gleich. Es ist eine Sache, ob man private Sexualität reglementiert, eine andere Sache ist es, ob man sich in zu homosexuellen Aktivisten abweichender Form zu einem öffentlich relevanten Thema wie zum Beispiel der Homo-Ehe oder dem Adoptionsrecht für Homosexuelle äußert. Wer letzteres tut, diskriminiert weder Homosexuelle, noch ist er schwulenfeindlich – jedenfalls nicht per se.
Für die Ablehnung der Homo-Ehe gibt es jedenfalls gute Gründe. Die Ehe ist in fast allen Kulturen religiösen Ursprungs und in keiner Kultur können Personen desselben Geschlechts eine Ehe eingehen. Das Grundgesetz stellt die Ehe unter den besonderen Schutz des Staates, dieser besondere Schutz wird allerdings ausgehöhlt, wenn immer mehr Lebensformen der gleiche „besondere“ Schutz gewährt wird. Dass das Grundgesetz die Ehe zwischen Mann und Frau meint ist schon allein dadurch ersichtlich, dass Homosexualität zur Zeit der Abfassung des Grundgesetzes noch unter Strafe stand. Die Ehe zwischen Mann und Frau verdient deshalb einen besonderen Schutz, weil nur in ihr eine, auch finanziell, stabile Erziehung von Kindern durch eine männliche wie auch weibliche Bezugsperson möglich ist.
Aus eben diesem Grund lehnt die Bürgerliche Allianz auch das Adoptionsrecht für Homosexuelle ab. Wir wollen hierbei nicht die Rechte der Schwulen und Lesben beschränken, sondern lediglich die Rechte der Kinder wahren, konkret das Recht, mit Vater und Mutter, mit einer männlichen und weiblichen Bezugsperson in stabiler Beziehung aufzuwachsen. Uns ist bewusst, dass dies kein Garant für eine glückliche Kindheit oder für eine gesunde Entwicklung des Kindes ist. Ebenso ist uns bewusst, dass dieses Modell in der Gesellschaft immer seltener vorkommt. Aber wir sind trotzdem der Auffassung, dass die klassische Familie grundsätzllich den besten Rahmen für eine glückliche Kindheit und gesunde Entwicklung eines Kindes darstellt und es falsch wäre, per Gesetz einen gesellschaftlichen Mißstand, nämlich dass immer mehr Kinder ohne Vater und Mutter aufwachsen, noch zu fördern.
Im Sinne des Jugendschutzes und als Partei, die Sitte und Moral hochhält, stehen wir der offensiven Sexualisierung unserer Gesellschaft ablehnend gegenüber. Wir fordern deshalb, dass Veranstaltungen, in deren Rahmen Sexualität offen propagiert, praktiziert oder angedeutet wird, nur in solchen öffentlichen Räumen stattfinden, in denen gewährleistet ist, dass Kinder und Jugendliche nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere verurteilen wir es, dass im Rahmen gewisser Etablissements ( http://www.anyway-koeln.de/home/ ) Kinder bereits im noch stark beeinflußbaren Alter von 12 Jahren mit Sexualität konfrontiert und in eine bestimmte Richtung gedrängt werden.
Eine weitere Komponente des Streits, neben der Religions- und Meinungsfreiheit und des Jugendschutzes, ist die Frage der Wissenschaftsfreiheit. Es gibt durchaus Schwule und Lesben, die mit ihrer sexuellen Ausrichtung unzufrieden sind und auf Heilung hoffen. Aktivisten der Szene lehnen diesen Wunsch ab, da sie fürchten, dass die Erkenntnis, Homosexualität sei eine heilbare Krankheit, ihre Identität in Frage stellen oder noch ernstere Konsequenzen haben könnte. Doch wieder gilt: Subjektive Ängste können keine Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit rechtfertigen. Wenn es Menschen gibt, die auf Heilung hoffen und Wissenschaftler, die an die Möglichkeit der Heilung glauben, dann muss eine entsprechende Forschung erlaubt sein. Niemand darf andererseits Zwangsheilungen das Wort reden. Dies wäre mit der persönlichen Freiheit unvereinbar.
Ein zentrales Thema bei Dol2Day ist hierbei dei Einrichtung „Wüstenstrom“ ( http://www.wuestenstrom.de/index.dhtml/324a3f86ad79d92784pm/-/deDE/-/CS/-/ ) , die unter ihrer Sexualität leidenden Schwulen und Lesben Hilfe anbietet. Während Aktivisten der Gegenseite dieser Einrichtung eine menschenverachtende Weltanschauung vorwerfen, tritt die BA für das Recht ein, jenen, die Hilfe suchen, diese, so weit möglich, zu bieten.
Die Diskussionen sind so hitzig, dass die Betreiber von Dol2Day inzwischen bereits die Erwähnung von „Wüstenstrom“ oder des „Anyways“ unterbinden. Diese Form der Zensur wird seitens der BA scharf kritisiert. Zwar ist es einerseits durchaus nachvollziehbar, wenn die Betreiber glauben, dass teilweise auf der rein persönlichen Ebene ausgetragene Auseinandersetzungen Dol2Day schaden. Andererseits bedeutet natürlich auch die Unterbindung kontroverser Diskussionen für eine Internet-Politik-Simulation eine ernsthafte Bedrohung.